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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel und Grundlagen

a) Die nachfolgenden AGB sollen die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunden und Besteller zu „ Taxi Weiß“ und dem Geschäftsinhaber Silvio Weiß regeln. Sämtliche AGB werden vom Kunden anerkannt. Auf das Recht, diese AGB ausdrucken zu können, wird der Kunde hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. 

b) Eine Kostentragung des Kunden für Anfragen jedweder Art besteht nicht. Bei einer Bestellung für sich selbst alleine, für mehrere Personen oder ausschließlich für Dritte haftet der Besteller und Kunde für den Fahrpreis der durchgeführten Fahrt. Gleiches gilt für den Anfahrtspreis bei Nichtbeförderung, wenn diese von Kundenseite verursacht wird.

 

 

2. Umfang der Gültigkeit dieser AGB

 a) Diese AGB gelten für alle bestellten Fahrten unabhängig des Bestellmediums.

 

b) Die öffentlich-rechtlichen Normen und Verpflichtungen aus dem PBefG bleiben durch diese AGB unberührt.

 

 

3. Abschluss des Tour-/Beförderungsvertrags

 

a) Mit der Bestellung bietet der Besteller als Kunde von “Taxi Weiß” den Abschluss eines Tour-/Beförderungsvertrags verbindlich an.

 

b) Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch “Taxi Weiß” zustande. Die Annahme kann in gleicher Weise wie die Bestellung erfolgen. Auf Verlangen des Kunden ist die  Annahmeerklärung auch in der vom Kunden gewünschten Form abzugeben.

 

c) Weicht die Annahmeerklärung offensichtlich von der Bestellung aufgrund eines Irrtums oder eines Versehens ab, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine Mitteilung an “Taxi Weiß” zu machen, um eine ordentliche Durchführung der Fahrt zu gewährleisten. Unterbleibt eine solche Mitteilung, trägt das Risiko einer solchen Durchführung der Fahrt der Besteller selbst. Zu einer Kostenerstattung jedweder Art kann “Taxi Weiß” in einem solchen Fall nicht herangezogen werden.

 

 

4. Buchung von Vorbestellungen und Storno

 

a) Zur möglichen Durchführung einer Fahrt müssen termingebundene Abholungen frühzeitig bestellt und gebucht werden. Je nach Abholort sollen pro 50 Km Entfernung vom Firmenstandort in Zeulenroda-Triebes 1 Stunde eingeplant und eingehalten werden.

 

b) Bei Abholungen von den Flughäfen Leipzig, Dresden, Erfurt und Nürnberg  sollen mindestens 2 Std. eingeplant werden. Bei Abholungen von den Flughäfen Berlin, Frankfurt/Main und München sind es jeweils 12 Stunden Vorlaufzeit der Vorbestellung. Eine weitergehende Bemühung, später vorgetragene Abholungswünsche (-Sofortbestellungen-) zu realisieren, kann nur unter Umständen freier Fahrzeuge, einer entsprechenden Verkehrslage, sowie bei ausdrücklicher Bestätigung durch “Taxi Weiß” erfolgen.

 

c) Direkte Bestellungen in besonderen Eilfällen (Eilbeförderungen) für Sach und Güterbeförderungen als Nebenleistungen des Gewerbes, welche von der Vorbestellzeit erheblich abweichen und unverzüglich erfolgen sollen, können bei Übernahme mit einem 10 % Eilzuschlag gesondert vergütet werden.

 

d) Dieser besondere Zuschlag muss vor Annahme der Bestellung dem Kunden vorab mitgeteilt werden. Wird eine bereits bezahlte und mit einem Festpreis versehene Fahrt storniert, so fallen Stornokosten in Höhe von 10 % des Festpreises an. Für übrige Fahrten ergibt sich eine Stornogebühr in Höhe von 20 % der Anzahlung. Weitere Kosten bei Stornierung von Eilbestellungen fallen nicht an. 

 

5. Bezahlung / Wartezeit / Parkgebühren

a. Regelmäßig ist die Fahrt nach Durchführung der Beförderung zu bezahlen. Mit Vertragsabschluss kann bei zeitlich oder örtlich längeren Fahrten eine Anzahlung verlangt werden. Sämtliche Bezahlungen können in bar oder auf Rechnung erfolgen.

b. Handelt es sich um eine durchzuführende, individuelle Fahrt, so ist "Taxi Weiß" berechtigt, den vollen Preis vorab zu verlangen. In einem solchen Fall muss der Gesamtbetrag bis zu Fahrtbeginn dem Konto von “Taxi Weiß” gutgeschrieben und vollständig entrichtet sein.

 

c. Vereinbarte Wartezeiten sind mit 10,00 Euro pro 15 Minuten zu vergüten. Bei Abholungen an Flughäfen wird eine Wartezeit erst dann berechnet, wenn die Ankunft des Fluges sich verspätet, und dies erst bei der Abholungs-Anfahrt bekanntgemacht wurde.

 

6. Gepäck und Tiere

Die Mitnahme von Gepäck muss bei der Bestellung mitgeteilt werden. Eine Bezahlung hierfür oder Zuschläge für Koffer oder sonstige Zuladungen erhebt “Taxi Weiß” nicht und gehört zu unserem Service. Gleiches gilt für die Mitnahme und den zumutbaren Transport von Tieren. Eine überdies notwendige Beiladung von Gepäck ins Wageninnere  ist dem gegenüber kostenpflichtig, und ist mit 10 % des Fahrpreises zu vergüten. Es muss vom Kunden dafür Sorge getragen werden, dass Sachen und Tiere in sauberer Art und Weise befördert werden können.

7. Leistungen und Preisänderungen

a. Der Kunde ist regelmäßig für die Beschaffung und Kosten von Leistungen, welche nicht der reinen Fahrleistung unterliegen (z.B. Gebühren, Eintrittsgelder und Preise von organisierten Festtouren usw.), selbst verantwortlich. Bietet “Taxi Weiß” über die reine Fahrleistung hinaus derartige oder weitere geldwerte Tourleistungen im Internet für den Kunden an, so ist “Taxi Weiß” hieran gebunden.

 

b. Sämtliche Beförderungen, Fahrten und Nebenleistungen werden mit den bestellenden Kunden im Einzelnen abgesprochen. Sofern Leistungen und Fahrten über das Internet vorgegeben sind (Touren), so müssen diese Leistungen bei der Bestellung berücksichtigt werden. “Taxi Weiß” ist berechtigt, eine Leistungsbeschreibung sowie Preise von Touren jederzeit zu ändern. “Taxi Weiß” ist verpflichtet, eine solche Änderung rechtzeitig den anfragenden Interessenten schriftlich oder über das Internet mitzuteilen. Nach Bestellung, bzw. nach Vertragsschluss ist eine Änderung der Fahrt in Leistung und Preis nur noch mit Zustimmung des bestellenden Kunden möglich.

 

c. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen oder Preise von der vertraglich vereinbarten Fahrt, die nach Vertragsschluss notwendig sich ergeben und von “Taxi Weiß” nicht treuwidrig herbeigeführt wurden, sind insoweit nur zulässig, als die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, und den wesentlichen Gesamtverlauf der Fahrt oder Tour nicht beeinträchtigen. “Taxi Weiß” ist verpflichtet, den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

d. Im Falle der Änderung einer wesentlichen Leistung oder des Preises einer Tour ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Anstelle eines Rücktritts hat dieser überdies das Recht, eine solche andere gleichartige Tour zu buchen, welche von “Taxi Weiß” ohne Mehrkosten für den Kunden angeboten werden. Diese Berechtigung und sein Verlangen muss der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden der wesentlichen Tour- oder Preisänderung abgeben.

8. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen

a. Der Kunde kann jederzeit von einer bestellten Fahrt und vor Fahrbeginn zurücktreten. Tritt der Kunde vor der angetretenen Abholung von einer Fahrt zurück, so kann “Taxi Weiß” vom Kunden Ersatz der Vorbereitungskosten sowie die zur Vertragserfüllung erbrachten Aufwendungen und Kosten verlangen.

 

b. Tritt der Kunde bei bereits angetretener Abholung vom Vertrag zurück, oder wird eine bestellte Fahrt nicht angetreten, so ist im Mietwagenverkehr zunächst eine pauschale Anfahrtsgebühr zu zahlen. Diese beträgt bei Bestellung eines Großraumfahrzeugs die Grundgebühr. Bei Anfahrstrecken, deren Kosten die pauschale Anfahrgebühr erheblich übersteigen, ist “Taxi Weiß” berechtigt, sämtliche Aufwendungen sowie die tatsächlichen, zur Erfüllung der Abholung angefallenen Fahrkosten, und die notwendigen Auslagen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

 

c. Tritt der Kunde von einer Tour zurück oder wird die Tour von dessen Seite erst gar nicht angetreten, so ist er zum Ersatz in Höhe von je 20 % bis 30 % (2. bis 1. Woche vor Abfahrt) des Fahrpreises (Aufwendungen- und Kosten) verpflichtet. Ist der Fahrpreis noch unbestimmt, tritt an dessen Stelle der Gesamt-Km-Preis.

 

d. Unter Berechnung und Zuzahlung des hälftig oben genannten Geldersatzes in den Wochen 1 – 2 vor Abfahrt hat der Kunde jederzeit das Recht, eine andere Tour zu buchen (Ersatzbuchung). Ein Rücktritt oder eine Umbuchung, die länger als 2 Wochen vor Tourbeginn erfolgt, bleibt kostenfrei. 

9. Fremdunternehmen / Ersatz- und Austauschfahrzeuge / Vermittlung

a. Dem Besteller und Kunden ist bekannt, dass “Taxi Weiß” Mietwagen einsetzt. Im Interesse des Kunden und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist “Taxi Weiß” berechtigt, zur Durchführung einer am Betriebssitz bestellten Fahrt sowohl Ersatzfahrzeuge als auch fremde Fahrzeuge und Unternehmen einzusetzen.

 

b. Werden fremde Unternehmen (Dritte) bemüht, so ist “Taxi Weiß” berechtigt, die hierfür notwendigen, persönlichen Grunddaten dem Dritten gegenüber weiterzugeben.

10. Teilleistungen

Nimmt oder kann die mitfahrende Gruppe einzelne erhebliche Tourleistungen aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, so erstattet “Taxi Weiß” den Geldbetrag für ersparte Aufwendungen an den Besteller zurück. Die Höhe des Geldbetrags richtet sich regelmäßig nach der Anzahl der gefahrenen bzw. ersparten Fahrkilometern, bzw. nach der Art der Leistung. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn die Verhinderung der Inanspruchnahme vom Kunden selbst oder von Mitfahrenden schuldhaft verursacht wird.

11. Kündigung durch “Taxi Weiß”

a. “Taxi Weiß” kann vor Antritt der Fahrt einen Vertrag fristlos kündigen, wenn eine Beförderung unzumutbar ist oder der Fahrpreis einer Tour bis zu deren Beginn nicht vollständig entrichtet wurde.

b. Falls eine vertraglich vorgesehene, vorgegebene (Mindest-) Teilnehmerzahl -bedingungsgemäß- bis eine Woche vor Fahrtantritt nicht erreicht wird, kann “Taxi Weiß” die Tour ebenfalls fristlos kündigen. Hiervon ist der Vertragspartner unverzüglich nach Eintritt der Absehbarkeit in Kenntnis zu setzen. “Taxi Weiß” wird den Kunden bei früherer Absehbarkeit auch vor Ablauf der Frist informieren. “Taxi Weiß” zahlt dem Kunden in einem solchen Fall den vollen Tourpreis unverzüglich zurück.

c. Nach Antritt der Fahrt kann der Vertrag fristlos gekündigt werden, wenn die weitere Durchführung einer Fahrt unzumutbar geworden ist.

d. Aus gleichem Grunde kann “Taxi Weiß” während der Tour vom Vertrag zurücktreten; z.B. insbesondere dann wenn Mitfahrende die Durchführung der Tour trotz Abmahnung nachhaltig stören; oder wenn solche sich in einem Maße vertrags- oder gesetzwidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags bzw. die Beendigung der Tour gerechtfertigt ist.

 

e. Beendet “Taxi Weiß” aus einem solchen Grunde die Tour und/oder erfolgt eine diesbezügliche Kündigung des Vertrags, so bleibt der Anspruch auf den Fahrpreis unter Abzug ersparter Kosten und Aufwendungen bestehen.

12. Aufhebung des Vertrags

Beide Seiten können den Vertrag infolge eines bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren Ereignisses wegen höherer Gewalt kündigen, sofern die Durchführung der Fahrt oder Tour hierdurch wesentlich erschwert, gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt würde. Nach Fahrtbeginn ist “Taxi Weiß” verpflichtet, bei Eintritt eines solchen Ereignisses die Teilnehmer zum Abfahrtsort zurückzubefördern oder zurückbefördern zu lassen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt “Taxi Weiß” zu 50 %. Im übrigen fallen weitere Kosten dem anderen Teil zu. Außergewöhnliche Aufwendungen eines Rücktransports hat der andere Teil alleine zu tragen (z.B. Kosten für Hilfs- und Rettungsmaßnahmen).

13. Gewährleistung (Abhilfe, Minderung, Kündigung)

a. Wird die Fahrt oder Tour durch “Taxi Weiß” nicht ordnungsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Eine solche kann jedoch dann verweigert werden, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Es ist “Taxi Weiß” vom Kunden ausdrücklich gestattet, fremde und gleichwertige Ersatzleistungen als Abhilfemaßnahmen erbringen zu dürfen.

 

b. Für die Dauer einer von “Taxi Weiß” nicht vertragsmäßig erbrachten Fahr- oder Tourleistung kann der Kunde den Fahrpreis mindern. Hierzu muss der Kunde den Mangel unverzüglich anzeigen. Der Fahrpreis ist in dem Verhältnis zu mindern, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Tour in mangelfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert gestanden hätte. Eine Minderung tritt nicht ein, sofern es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich und deutlich anzuzeigen.

 

c. Tritt auf Grund eines Mangels eine erhebliche Beeinträchtigung der Fahrt oder Tour ein, oder kann dem Kunden diese wegen eines erheblichen Mangels nicht zugemutet werden, so kann der Kunde den Vertrag ebenfalls kündigen. Eine Kündigung wird erst dann wirksam, wenn die Erklärung der anderen Partei in schriftlicher Weise zugeht, und sofern innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, oder von der anderen Vertragspartei verweigert wird. Gleiches gilt, falls eine Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 

d. Ist die Fahrt oder Tour durch den Kunden wirksam gekündigt, so schuldet dieser den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Fahrpreises; und sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

14. Duldung und Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei eintretenden Verzögerungen der Fahrt/Tour eine dem Umstand angemessene Wartezeit zu erdulden. Des weiteren ist dieser verpflichtet, Schäden zu vermeiden und/oder diese zu minimieren sowie bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten und innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen an deren Beseitigung mitzuhelfen. Insbesondere hat jeder Fahrgast dafür zu sorgen, dass gültige Pass- und sämtliche Einlasspapiere und Tickets rechtzeitig und vollständig bereitliegen und das Gelingen der vereinbarten Fahrt nicht verzögert oder gefährdet wird.

15. Schadenersatz

Der Kunde kann unbeschadet einer Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sofern der Mangel der Fahrt/Tour auf einem Umstand beruht, den “Taxi Weiß” zu vertreten hat.

16. Haftung von “Taxi Weiß” (Fremdleistungen)

a. “Taxi Weiß” haftet im Rahmen der einem ordentlichen Personenbeförderer obliegenden Pflichten innerhalb seines Unternehmensbereichs. Eine Haftung für das Verhalten fremder oder von einer Fahrt/Tour betroffener Unternehmer oder deren Mitarbeiter scheidet daher in jedem Falle aus. „Taxi Weiß” haftet auch nicht für Leistungen oder Nutzungen fremder oder von der Tour betroffener anderer Unternehmen oder sonstiger Einrichtungen. Eine etwaige Haftung in all diesen Fällen bestimmt sich nach den für diese geltenden vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen, und inklusive der AGB jener Unternehmer und Einrichtungen. Dies gilt auch insbesondere für den Fall, dass dem Kunden Karten, Tickets oder sonstige Bezahlnachweise einer anderen Organisation oder fremdleistenden Einrichtung durch oder über “Taxi Weiß” besorgt und/oder Kosten vorab beglichen werden.

 

b. “Taxi Weiß” haftet ebenfalls nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit solchen Leistungen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (wie z.B. Event- und Marktbesuche, Sportveranstaltungen oder Besuche von Kultureinrichtungen) und welche als Fremdleistungen ausdrücklich gekennzeichnet sind.

 

c. “Taxi Weiß” haftet im Rahmen der übernommenen Fahrten/Touren für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten eigenen Leistungen. Bei Nichtdurchführung oder nicht rechtzeitiger Durchführung einer Fahrt ist die Haftung auf die Höhe des vollen Fahrpreises beschränkt. “Taxi Weiß” haftet darüber hinaus insbesondere nicht für solche Schäden, die sich aus der Nicht- oder nicht rechtzeitigen Beförderung ergeben. 

17. Beschränkung der Haftung

Sofern ein Schaden dem Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder “Taxi Weiß” wegen des Verhaltens eines Dritten verantwortlich gemacht werden kann, so ist die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den doppelten Fahrpreis beschränkt. Gleiches gilt, falls ein Sachschaden, der nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht, aus unerlaubter Handlung entsteht. Die Haftungshöchstsumme des doppelten Tourpreises kann jeder Fahrgast und teilnehmender Kunde pro Tour für sich selbst in Anspruch nehmen.

18. Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung einer Fahrt können nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Endzeitpunkt der Fahrt schriftlich vom Kunden geltend gemacht werden; es sei denn, dieser ist ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert gewesen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ändert dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzliche Regelungen.

20. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand für Klagen gegen den Geschäftsinhaber von “Taxi Weiß” ist Jena. Für Klagen des Geschäftsinhabers von “Taxi Weiß” gegen Vertragspartner oder Teilnehmer einer Fahrt oder Tour ist der Wohnsitz des Vertragspartners oder des Fahrgastes maßgebend; es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute. Bei Klagen gegen Vertragspartner oder Teilnehmer, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Abschluss des Vertrages ins Ausland verlegt haben, ist Gerichtsstand Jena. Gleiches gilt, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

 

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